Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden im Rahmen von Veranstaltungen, Einsätzen, Schulungen oder Öffentlichkeitsarbeit häufig Fotos und Videos erstellt. Sobald auf diesen Aufnahmen Personen erkennbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Damit diese Bilder rechtssicher genutzt werden dürfen (z. B. für Website, Social Media, Flyer, Pressearbeit oder interne Dokumentation), ist in den meisten Fällen eine ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich.
Die Nutzung von Bildern stützt sich insbesondere auf:
Einwilligung erforderlich bei:
Ausnahmen (keine Einwilligung nötig, aber Vorsicht!):
⚠️ Empfehlung: Im DRK-Umfeld immer eher konservativ vorgehen und im Zweifel eine Einwilligung einholen.
Jede betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Was bedeutet das praktisch?
Für eine saubere und einheitliche Praxis empfiehlt sich: